AGBs
I. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Nichtraucher-Hotelzimmern der Seminarzentrum fünfseenblick GmbH (kurz: fünfseenblick) zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen vom fünfseenblick für den Kunden (Hotelaufnahmevertrag). In sätmlichen Gebäude- und Freiflächen des fünfseenblick darf nicht geraucht werden. Nur an der für Raucher ausgewiesenen Stelle ist rauchen erlaubt.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken und die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung vom fünfseenblick und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss; Hinweispflicht
2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Buchungsantrags des Kunden durch fünfseenblick zustande. fünfseenblick steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. Mit Seminarveranstaltern ist ein Buchungsvertrag schriftlich zu vereinbaren.
2.2 Der Kunde ist verpflichtet, fünfseenblick unaufgefordert spätestens bei Vertrags-abschluss darauf hinzuweisen, sofern die Inanspruchnahme der Hotelleistung geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen vom fünfseenblick in der Öffentlichkeit zu gefährden.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter bzw. geltender Preise vom fünfseenblick zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über fünfseenblick beauftragte Leistungen Dritter, deren Vergütung vom fünfseenblick verauslagt wird.
3.2 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom fünfseenblick allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann fünfseenblick den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.
Bei Preiserhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten wesentlich übersteigen (also über 10 %), steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu. Dies wird ihm vom Anbieter in diesen Fällen in Textform mitgeteilt.
3.3 fünfseenblick kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
3.4 Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
3.5 Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 5 € an fünfseenblick zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei. Bei Kunden, die keine Verbraucher sind, kann fünfseenblick stattdessen auch den Anspruch aus § 288 Abs. 5 BGB geltend machen.
3.6 fünfseenblick ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, in Form einer Anzahlung von 50 € pro Person und mindestens 100 € bei Gruppenbuchungen (abhängig von der Gruppengröße), zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist fünfseenblick berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 fünfseenblick ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 3.6 zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 3.6 und/oder 3.7 geleistet wurde.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von fünfseenblick aufrechnen oder verrechnen.
IV. Rücktritt des Kunden / Nichtinanspruchnahme der Leistungen vom fünfseenblick
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit fünfseenblick geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn fünfseenblick der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung müssen jeweils in Textform erfolgen.
Folgende Gebühren für die Abmeldung vor der Anreise gelten generell, wenn nicht anderes vereinbart wurde.
Bei Abmeldung vor dem Check-in im Seminarzentrum berechnen wir pro Person
- bis 28 Tage vor Anreise 35 €
- bis 14 Tage vor Anreise 40 €
- bis 05 Tage vor Anreise 50 €
Bei späterer Abmeldung, Umbuchung oder Nichtanreise (vor dem Check-in) berechnen wir für jede gebuchte Übernachtung 50 €. Nach dem Check-in ist ein Rücktritt ausgeschlossen. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht rückvergütet. Wir empfehlen eine Rücktrittsversicherung abzuschließen.
4.2 Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechts vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche vom fünfseenblick auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber fünfseenblick in Textform ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsrecht, und stimmt fünfseenblick einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält fünfseenblick den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. fünfseenblick hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann fünfseenblick die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Ihm steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
4.4 Unsere Vollpensions-Seminarpauschalen für Seminarteilnehmer sind ein reduziertes preiswerteres Gesamtangebot, dass uns die Organisation erleichtert; diesen Vorteil geben wir an die Seminarteilnehmer weiter. Für nicht eingenommene Mahlzeiten kann daher kein Preisnachlass gewährt werden. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht rückvergütet.
V. Rücktritt vom fünfseenblick, nicht genehmigte Veranstaltungen
5.1 Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde bis zu einem bestimmten Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist fünfseenblick bis zu diesem Zeitpunkt seinerseits berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von fünfseenblick mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von fünfseenblick mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2 Ferner ist fünfseenblick berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls …
- höhere Gewalt oder andere vom fünfseenblick nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht wurden. Vertragswesentlich können die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck seines Aufenthaltes sein;
- fünfseenblick begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von fünfseenblick in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich vom fünfseenblick zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist,
- ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 1.2 vorliegt;
- eine vereinbarte oder gemäß obiger Klausel III Nrn. 3.6 und/oder 3.7 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom fünfseenblick gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wurde.
5.3 Nicht genehmigte Gespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann fünfseenblick unterbinden bzw. abbrechen.
5.4 Der berechtigte Rücktritt von fünfseenblick oder die Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung gemäß Nr. 5.3 begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
5.5 Sollte bei einem Rücktritt nach Nr. 5.2 ein Schadensersatzanspruch vom fünfseenblick gegen den Kunden bestehen, so kann fünfseenblick den Anspruch pauschalieren. Klausel IV Nr. 4.3, Sätze 2 bis 5, gelten in diesem Fall entsprechend.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sofern das nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2 Vorbehaltlich der ausdrücklichen Vereinbarung einer früheren Bereitstellungszeit stehen gebuchte Zimmer dem Kunden ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat fünfseenblick das Recht, gebuchte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen fünfseenblick herleiten kann. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem fünfseenblick spätestens um 10 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung über diesen Zeitpunkt hinaus gegen ein zeitabhängiges Entgelt kann – vorbehaltlich Verfügbarkeit – mit fünfseenblick vereinbart werden.
6.4 Sollte der Kunde das Zimmer über 10 Uhr hinaus nutzen, ohne zuvor eine ausdrückliche Vereinbarung mit fünfseenblick dazu getroffen zu haben, kann fünfseenblick aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 16 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen (mindestens aber das Entgelt gemäß Nr. 6.3), ab 16 Uhr mindestens 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass fünfseenblick kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. Haftung vom fünfseenblick
7.1 fünfseenblick haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom fünfseenblick beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von fünfseenblick beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung vom fünfseenblick steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Klausel VII nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen vom fünfseenblick auftreten, wird fünfseenblick bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, fünfseenblick rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet fünfseenblick dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7.3 Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. fünfseenblick bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Ist das Fundbüro zur Übernahme nicht bereit, werden die Sachen weitere drei Monate aufbewahrt und dann entweder verwertet oder vernichtet. Für die Haftung vom fünfseenblick gelten Nr. 7.1 Sätze 1 bis 5 entsprechend.
7.4 Wird dem Kunden ein PKW-Stellplatz zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht vom fünfseenblick besteht nicht.
VIII. Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2 Es gelten zusätzlich die Datenschutzbestimmungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO).
8.3 Erfüllungs- und Zahlungsort ist im kaufmännischen Verkehr der Standort Edertal-Bringhausen.
8.4 Im kaufmännischen Verkehr ist ausschließlicher Gerichtsstand Gießen.
8.5 Es gilt deutsches Recht.
8.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 31.08.2023